Organisation

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Mag. Mario Reichmann: +43 (0) 699 / 100 97 910

Mag. Michaela Reichmann-Pieber, MAS: +43 (0) 699/ 103 30 305

Klinisch-psychologische Diagnostik:

Bei einer klinisch-psychologischen Diagnostik werden durch
- Gespräche
- standardisierte psychologische Testverfahren
- Verhaltensbeobachtung
von dem Kind/Jugendlichen systematisch Informationen gesammelt und aufbereitet.

Der zeitliche Rahmen einer klinisch-psychologischen Diagnostik hängt von der Fragestellung ab, welche beantwortet werden soll bzw. was abgeklärt werden soll. Im Durchschnitt werden für Fragestellungen wie z.B. "Hat mein Kind ADHS?" oder "Ist mein Kind altersentsprechend entwickelt?" und dgl. mehrere Diagnostikeinheiten benötigt.

Die Kosten für die gesamte Diagnostik richten sich nach der Fragestellung und den dafür benötigten Testverfahren.
Der genaue zeitliche Ablauf, die verwendeten Testverfahren und die Gesamtkosten werden jedoch im Erstgespräch ausführlich besprochen.

Für die klinisch-psychologische Diagnostik  bekommen sie im Falle einer krankheitswertigen Überweisungsdiagnose (z.B. Verdacht auf ADHS, Entwicklungsstörung, aggressives Verhalten, ...) von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten refundiert.
(Ausgenommen davon sind Lese-Rechschreibstörung, Rechenstörung und Intelligenzminderung - hier gibt es keine Kostenrefundierung von der Krankenkasse.)

Voraussetzung dafür ist die Zuweisung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, für Neurologie oder Psychiatrie – jeweils mit Kassenvertrag. Bei Zuweisung durch einen Allgemeinmediziner/ den Hausarzt bzw. Wahlarzt ist vorab eine chefärztliche Genehmigung einzuholen. Auf dem Zuweisungsschein müssen eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose, nach ICD-10 kodiert, angegeben sein. 
Nach Abschluss der Diagnostik erhalten Sie einen schriftlichen Befund, den auch der zuweisende Arzt erhält. Weiters erhalten Sie die Honorarnote und die bestätigte Überweisung zurück und können beides bei ihrer Krankenkasse zu einer Teilrefundierung der Kosten einreichen. 



Psychotherapie/ psychologische Beratung:

Die Kosten für ein klinisch-psychologisches Beratungsgespräch bzw. für eine Psychotherapie betragen € 95,00 pro Einheit von 50 Minuten. 
Bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist ein Kostenzuschuss über die Krankenkasse möglich.


Kostenzuschuss Psychotherapie - Krankenkasse:

Je nach dem bei welcher Krankenkasse sie versichert sind werden unterschiedliche Beträge pro Einheit refundiert.
Voraussetzungen dafür ist die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung, dass es keine organischen Ursachen für die Beschwerden gibt, weshalb sie in Psychotherapie sind. Diese muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen.
Werden mehr als 10 Therapiesitzungen benötigt, ist rechtzeitig vor der 11. Therapiesitzung eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der entspechenden Krankenkasse einzuholen. Die Versicherten müssen den Kostenzuschuss bzw. die Bewilligungen selbst beantragen bzw. einholen.


Kostenzuschuss pro Einheit und Krankenkasse:

ÖGK:
Einzelsitzung ab 60 Minuten EUR 33,70

BVAEB:
Einzelsitzung ab 60 Minuten EUR 46,60

SVS: 
Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 45,00

Bei einer privaten Zusatzversicherung sind die Kosten einer Psychotherapie oftmals gedeckt. Insgesamt ist es jedoch immer sinnvoll die Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse im Vorfeld abzuklären.


Kostenzuschuss Psychotherapie/ psychologische Behandlung -  Bezirkshauptmannschaft:

Kinder und Jugendliche aus der Steiermark haben weiters die Möglichkeit im Rahmen der Präventivhilfe für die psychologische Behandlung/ Psychotherapie um einen Kostenzuschuss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzusuchen.

Kinder und Jugendliche aus dem Burgenland mit der klinischen Diagnose eines ADHS bzw. einer Störung aus dem autistischen Formenkreis können beim Sozialreferat ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft um einen Kostenzuschuss für die psychologische Behandlung ansuchen. Dieser Kostenzuschuss wird einkommensabhängig berechnet. Für genauere Informationen diesbezüglich soll jedoch mit dem zuständigen Sozialreferat Kontakt aufgenommen werden inwieweit individuelle Unterstützungsmöglichkeiten gegeben sind.



Häufigkeit der Therapieeinheiten:
Die Dauer einer klinisch-psychologischen Behandlung bzw. Psychotherapie ist individuell sehr unterschiedlich und kann nicht pauschal festgelegt werden. Die Häufigkeit der Therapieeinheiten richtet sich nach Indikation und Problemstellung und wird individuell mit dem/der Therapeuten/in und ihnen vereinbart.


Absageregelung:
Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, dann informieren Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vor dem Termin, damit wir ihn anderwärtig vergeben können und Ihnen keine Kosten daraus entstehen.


Verschwiegenheit:
Klinische Psychologen bzw. Psychotherapeuten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht bzgl. aller im Rahmen der psychologischen und psychotherapeutischenTätigkeit, anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Ihre persönlichen Angaben sind somit geschützt.


Kontakt mit Schule, Kindergarten und anderen Einrichtungen:
Auf ihren Wunsch hin können sie uns jedoch von der Verschwiegenheitspflicht entbinden und wir nehmen auch mit der Schule, dem Kindergarten ihres Kindes bzw. anderen Einrichtungen zum Austausch von Informationen, zur Beratung bzw. für die Teilnahme an Helferkonferenzen und dergleichen Kontakt auf.